Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot, Preise
Sämtliche Preise sind ausgewiesen in Euro (EUR oder €), und sofern nicht anders angegeben gelten pro Flasche. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Steuern (ex Weingut), und ohne Kosten für Verpackung und Versand.
2. Vertragsabschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Mit der Aufgabe Ihrer Bestellung senden wir Ihnen ein Email welches den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt, und für uns einen Kaufvertrag darstellt. Im Rahmen des Bestellvorgangs wird der Zahlungsvorgang veranlasst, im Anschluss daran werden Ihnen die bestellten Produkte durch unseren Logistikpartner zugestellt.
Wir behalten uns das Recht zum Rücktritt vor, sollte der Besteller seine vertraglichen Verpflichtungen innerhalb der Fristen nicht erfüllen.
Mit der Abgabe einer Bestellung werden die jeweils gültigen AGBs anerkannt. Der Kunde wird zur Einsichtnahme, zur Abspeicherung und zum Ausdruck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiermit ausdrücklich aufgefordert.
3. Widerruf
Es besteht keine Möglichkeit zum Widerruf einer Bestellung.
4. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Die Rechnung ist bei Erhalt zu begleichen. Bei Überschreitung dieses Ziels verrechnen wir gerichtliche und außergerichtliche Mahnkosten, sowie Verzugszinsen.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich, aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Das Weingut Remushof Jagschitz haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet das Weingut Remushof Jagschitz nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung des Weinguts Remushof Jagschitz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Sofern das Weingut Remushof Jagschitz eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entst